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   RFH, 10.07.1941 - III 70/41   

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https://dejure.org/1941,132
RFH, 10.07.1941 - III 70/41 (https://dejure.org/1941,132)
RFH, Entscheidung vom 10.07.1941 - III 70/41 (https://dejure.org/1941,132)
RFH, Entscheidung vom 10. Juli 1941 - III 70/41 (https://dejure.org/1941,132)
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Münster, 11.04.2013 - 3 K 604/11

    Untervermächtnis, wirtschaftlicher Zusammenhang mit begünstigtem Vermögen

    Ob dies in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge anders zu beurteilen ist (vgl. BFH, Urteile vom 28.09.1962 III 242/60 U, BStBl III 1962, 535, und vom 17.12.1965 III 342/60 U, BStBl III 1966, 483 sowie RFH-Urteil vom 10.06.1941 III 70/41, RStBl 1941, 741), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BFH, 09.05.1958 - III 131/56 U

    Zulässigkeit des Abzugs von Nachlassverbindlichkeiten im Falle beschränkter

    Der Bf. hat sich weiter auf die Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 57/21 vom 22. März 1922 (Slg. Bd. 9 S. 77) und III 70/41 von 10. Juli 1941 (RStBl 1941 S. 731, Slg. Bd. 50 S. 300) berufen.

    Was nun zunächst das Urteil des Reichsfinanzhofs III 70/41 anbetrifft, so kann sich der Bf. schon deshalb nicht darauf berufen, weil es nicht zum Erbschaftsteuergesetz, sondern zum Reichsbewertungsgesetz ergangen ist.

  • BFH, 19.02.1982 - III R 108/80

    Kein wirtschaftlicher Zusammenhang einer Leibrentenverpflichtung mit dem

    Entscheidend sei, daß die Klägerin die Kommanditanteile nicht ohne Übernahme der Verbindlichkeiten habe erwerben können und daß diese nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, sondern durch Einzelrechtsnachfolge übertragen worden seien (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 10. Juni 1941 III 70/41, RStBl 1941, 731; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1962 III 242/60 U, BFHE 75, 738, BStBl III 1962, 535).
  • BFH, 11.03.1966 - III 281/62

    Ein beim Erblasser nicht vorhandener wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen

    Weiter hat der RFH in dem Urteil III 70/41 vom 10. Juli 1941 (RStBl 1941 S. 731) bei Schenkung einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Grundstück und darauf lastender Hypothekenschuld, die der Beschenkte persönlich übernahm, bejaht, obwohl er beim Schenker nicht bestanden hatte.
  • BFH, 28.09.1962 - III 242/60 U

    Veranlagung des beschränkt abgabepflichtigen Erben zur Vermögensabgabe

    Diese Rechtsprechung hat der Reichsfinanzhof in dem Urteil III 70/41 vom 10. Juli 1941 (RStBl 1941 S. 731) auch auf Fälle ausgedehnt, in denen der Beschenkte zugleich mit dem geschenkten Grundstück auch die darauf lastende Hypothekenschuld übernommen hat, selbst wenn der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen beiden in der Person des Schenkers noch nicht bestanden hat.
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